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OÖGP FAQ

FAQ

1. Wann müssen Bewilligungsanträge gestellt werden?

Bewilligungsanträge müssen spätestens vor der 10. Sitzung in die Abrechnungsdatenbank eingetragen werden. Achtung: bei der VAEB muss der Bewilligungsantrag bereits vor der 4. Sitzung in Papierform gestellt werden. Bitte gemeinsam mit der Arztbestätigung im Original ins OÖGP Büro schicken.

2. Ich habe in der Abrechnungsdatenbank einen Bewilligungsantrag gestellt. Woher weiß ich, ob der Antrag genehmigt wurde?

Nach dem Erstellen des Antrags ist der Status beantragt, das bedeutet, er wird vom Büro an die jeweilige Krankenkasse eingereicht, wodurch sich der Status wiederum ändert.
Wurde der Antrag genehmigt, wird der Status auf genehmigt geändert.
Wenn Anträge lange auf eingereicht bleiben, fragen Sie bitte (per Nachrichtenbox) im Büro nach, damit wir urgieren können, ob eine Bearbeitung der Krankenkasse erfolgt.

3. Ich habe eine Klientin/einen Klienten übernommen und beantragt, der auch schon genehmigt wurde, finde aber weder unter Bewilligungen noch im Datenblatt der Klientin/des Klienten unter Anträge einen Bewilligungsantrag.

Die Genehmigung der Klientin/des Klienten hat nichts mit der Bewilligung der Krankenkasse zu tun – ein Bewilligungsantrag ist daher separat zu stellen (Im Reiter "Bewilligungen -> grünes Plus).
Die Genehmigung de Klientin/des Klienten erfolgt vom Büro nach Überprüfung der Daten, dem beantragten Kontingent/Leistung und des Versicherungsanspruchs!

4. Was muss bei einem Versicherungswechsel der Klientin/des Klienten beachtet werden?

Bitte melden Sie sich bei jedem Versicherungswechsel im OÖGP Büro. Der Klient/die Klientin muss neu erfasst werden.

5. Wie kann ich mein Kontingent erhöhen oder reduzieren?

Bezüglich Kontingentveränderungen wenden Sie sich bitte direkt an Frau Katharina Köppl
katharina.koeppl@ooegp.at

6. Wie werden Kontingente vergeben?

To Do

7. Wann werden die Honorare ausbezahlt?

Die Honorare werden wie folgt überwiesen:

  1. Quartal ... 15. Juli
  2. Quartal ... 15. Oktober
  3. Quartal ... 15. Jänner
  4. Quartal ... 15. April

8. Ich möchte gerne eine Gruppentherapie anbieten, was tun?

Bitte füllen Sie das Gruppenkonzept aus und senden Sie dieses an das Büro.

9. Was sind "kleine Kassen"?

Mit kleinen Kassen sind folgende Kassen gemeint: SVA, SVB, BVA und VAEB.

10. Gibt es für die "kleinen Kassen" ein extra Kontingent?

Kleine Kassen können ab 2017 nicht mehr zusätzlich zum GKK-Kontingent abgerechnet werden. Ab 2017 gibt es nur mehr ein Kontingent.

11. Was sind Krisenstunden?

Die Clearingstelle für Psychotherapie verfügt über ein kleines Stundenkontingent für sehr akute Fälle. Diese Patienten und Patientinnen werden Ihnen nach Rücksprache von der Clearingstelle direkt zugewiesen und Sie bekommen zusätzlich das vereinbarte Krisenkontingent.
Bitte beachten Sie, dass insgesamt nicht mehr als 250 Stunden abgerechnet werden dürfen. Dies beinhaltet sämtliche Kassen, Krisenstunden etc.

12. Was ist REHA Plus?

REHA Plus ist ein mit den Sozialversicherungsträgern vereinbartes Folgeangebot nach stationären Aufenthalten und Rehaaufenthalten. Es handelt sich dabei um Gruppenpsychotherapie. Diese Gruppen werden in im Zentralraum Linz, Wels und Steyr angeboten.

13. Ich kann keine Sitzung eintragen, weil ich kein Kontingent auswählen kann!

Möglicherweise wurde nach der Übernahme der Patientin/des Patienten von der Warteliste kein Kontingent beantragt, bitte melden Sie sich im Büro, damit das Kontingent freigeschalten werden kann.
Um sicherzustellen, dass dies bei der nächsten Übernahme einer Klientin/eines Klienten nicht mehr passiert, folgen Sie bitte dem korrekten Prozedere.
Im Klientenstamm beim übernommenen Klienten "Aktion auslösen" -> "Neuantrag" -> Bei der Auswahl der Leistungen auch das jeweilige Kontingent beantragen!

14. Wer unterschreibt den Nachweis der erfolgten Psychotherapie bei Kindern?

Da der Nachweis der erfolgten Psychotherapie in erste Linie der Dokumentation dient, kann hier jede Begleitperson unterschreiben. Nimmt das Kind den Termin alleine wahr, so kann auch das Kind unterschreiben.