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OÖGP FAQ

FAQ

1. Wie kann ich kostenlose Psychotherapiestunden (Psychotherapie als Sachleistung) mit der Krankenkasse abrechnen?

Um Stunden über die Krankenkasse abrechnen zu können, müssen Sie Mitglied im Oberösterreichischen Landesverband für Psychotherapie (OÖLP) sein. Dann können Sie sich um die Mitarbeit für die Oberösterreichische Gesellschaft für Psychotherapie (OÖGP) bewerben. Die entsprechenden Bedingungen für die Mitarbeit finden Sie unter dem Punkt Kriterien.

2. Wie lauten die Kriterien?

In Anlehnung an den gescheiterten Gesamtvertrag vom Jahr 2000 gelten folgende Qualitätskriterien:

  • Klinische Erfahrung
    a) ein Jahr vollberuflich in einer psychiatrischen Abteilung oder
    b) ein halbes Jahr in einer anerkannten Einrichtung des Gesundheitswesens plus (nach Eintragung in die Psychotherapeutenliste) 500 Stunden Psychotherapie mit KlientInnen aus den Diagnosegruppen organische, nicht organische Psychosen und Suchterkrankungen oder
    c) zwei Monate in der Praxis eines Psychiaters oder in einer psychiatrischen Abteilung (auch teilbar auf 2x) plus (nach Eintragung in die Psychotherapeutenliste) 450 Stunden Psychotherapie mit KlientInnen aus den Diagnosegruppen organische, nicht organische Psychosen und Suchterkrankungen plus (nach Eintragung in die Psychotherapeutenliste) 550 Stunden mit Erkrankungen schwerer Art wie Depressionen, psychosomatische Erkrankungen ...

3. Wie lange ist die Wartezeit auf kostenlose Stunden?

Die kostenlosen Stunden (Sachleistungstherapie) werden von Seiten des OÖGP in Kontingenten vergeben. Dabei haben historisch gewachsene Kontingente Vorrang gegenüber Stundenerhöhungsansuchen und Neuansuchen. Einmal im Jahr werden Verhandlungen mit den Krankenversicherungsträgern geführt. Das entsprechende Verhandlungsergebnis führt dann im Idealfall zu Neuvergaben. Derzeit (Stand Ende 2016) beträgt die Wartezeit ein bis zwei Jahre.

4. Können unbegrenzt PatientInnen behandelt werden?

Nein. Jeder OÖGP-TherapeutIn bekommt ein fixes Stundenkontingent. In diesem Rahmen (aktuell maximal 250 Stunden pro Jahr = 5 Wochenstunden) können PatientInnen behandelt werden.

5. Können alle Krankenkassen abgerechnet werden?

Die OÖGP hat nur mit folgenden Krankenkassen eine Vereinbarung: Gebietskrankenkasse (GKK), SV der Bauern (SVB), SV der gewerblichen Wirtschaft (SVA), Versicherungsanstalt für Eisenbahn und Bergbau (VAEB), Beamtenversicherung (BVA).

6. Kann ich als "Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision" kostenlose Stunden bekommen?

In den Vereinbarungen mit den Krankenversicherungsträgern werden nur PsychotherapeutInnen akzeptiert, die in die PsychotherapeutInnenliste des BMG eingetragen sind.

7. Kann ich sozial bedürftige Privatpatienten über die kostenlose Schiene abrechnen?

Bei der Mitarbeit in der Sachleistungstherapie muss die gemeinsame Warteliste (OÖWL) abgearbeitet werden. Dabei müssen PatientInnen ganz oben von der Liste genommen werden.