Um Stunden über die Krankenkasse abrechnen zu können, müssen Sie Mitglied im Oberösterreichischen Landesverband für Psychotherapie (OÖLP) sein. Dann können Sie sich um die Mitarbeit für die Oberösterreichische Gesellschaft für Psychotherapie (OÖGP) bewerben. Die entsprechenden Bedingungen für die Mitarbeit finden Sie unter dem Punkt Kriterien.
In Anlehnung an den gescheiterten Gesamtvertrag vom Jahr 2000 gelten folgende Qualitätskriterien:
Die kostenlosen Stunden (Sachleistungstherapie) werden von Seiten des OÖGP in Kontingenten vergeben. Dabei haben historisch gewachsene Kontingente Vorrang gegenüber Stundenerhöhungsansuchen und Neuansuchen. Einmal im Jahr werden Verhandlungen mit den Krankenversicherungsträgern geführt. Das entsprechende Verhandlungsergebnis führt dann im Idealfall zu Neuvergaben. Derzeit (Stand Ende 2016) beträgt die Wartezeit ein bis zwei Jahre.
Nein. Jeder OÖGP-TherapeutIn bekommt ein fixes Stundenkontingent. In diesem Rahmen (aktuell maximal 250 Stunden pro Jahr = 5 Wochenstunden) können PatientInnen behandelt werden.
Die OÖGP hat nur mit folgenden Krankenkassen eine Vereinbarung: Gebietskrankenkasse (GKK), SV der Bauern (SVB), SV der gewerblichen Wirtschaft (SVA), Versicherungsanstalt für Eisenbahn und Bergbau (VAEB), Beamtenversicherung (BVA).
In den Vereinbarungen mit den Krankenversicherungsträgern werden nur PsychotherapeutInnen akzeptiert, die in die PsychotherapeutInnenliste des BMG eingetragen sind.
Bei der Mitarbeit in der Sachleistungstherapie muss die gemeinsame Warteliste (OÖWL) abgearbeitet werden. Dabei müssen PatientInnen ganz oben von der Liste genommen werden.